Das Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gehört mit seinen rund 1.600 Planbetten und Kapazitäten in nahezu allen medizinischen Fachrichtungen, mit ca. 5.500 Beschäftigten und einem derzeitigen Jahresumsatz von mehr als 600 Mio. DM zu den größten Universitätskliniken Deutschlands. Es ist die einzige Einrichtung dieser Art in Rheinland-Pfalz, das größte Krankenhaus im gesamten Rhein-Main-Gebiet und eine bedeutende Stätte für Forschung und Lehre.
Krankenhäuser werden im Interesse der Beitragsstabilität der Krankenkassen zunehmend mit Maßnahmen konfrontiert, die den finanziellen Gestaltungsspielraum einengen. Die Universitätskliniken sind hiervon besonders betroffen. Ihr medizinisches Angebot steht an der Spitze der Leistungspyramide. Von ihnen werden entsprechend ihrer Aufgabe ständig neue Leistungsangebote entwickelt, die regelmäßig schon zu einem Zeitpunkt praktisch angewandt werden, zu dem kostendämpfende Routine noch fehlt. Dennoch ist in dem künftigen Entgeltsystem für Krankenhäuser keine nennenswerte Berücksichtigung der besonderen Arbeitsbedingungen der Hochschulklinika vorgesehen. Vor diesem Hintergrund bedarf es besonderer Vorkehrungen, die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Universitätsklinikums Mainz in Forschung, Lehre und Krankenversorgung gleichermaßen zu sichern. Eine Strukturreform soll für das Mainzer Universitätsklinikum die Rahmenbedingungen verbessern, um Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können.
Geplant ist eine Umwandlung des Klinikums von einem rechtlich unselbständigen Sondervermögen in eine rechtskräftige Anstalt des öffentlichen Rechts. Dieser Schritt soll die Rahmenbedingungen dafür schaffen, daß der Vorstand des Klinikums eigenverantwortlich die Geschäfte führen kann und damit ein effektives und zeitnahes Handeln ermöglicht wird.
Die beiden entscheidenden Organe eines verselbständigten Klinikums sind der Vorstand und der Aufsichtsrat. Der Klinikvorstand ist im laufenden Betrieb das eindeutig dominierende Organ. Er leitet das Klinikum und führt die Geschäfte selbständig. Auch in der ╓ffentlichkeit wird das Klinikum vor allem vom Klinikvorstand repräsentiert werden. Im Aufsichtsrat bündeln sich vor allem Trägerinteressen, die bislang im Rahmen der Fachaufsicht von den Ministerien wahrgenommen werden. Der Aufsichtsrat legt die betrieblichen Ziele fest und entscheidet in grundlegenden Angelegenheiten.
Folgende personalwirtschaftlichen Voraussetzungen sollen erfüllt werden: Eigene Personalhoheit, uneingeschränkte Zuständigkeit in der Stellenbewirtschaftung und Möglichkeiten für motivierende Anreize auf allen Arbeitsebenen.
In organisatorischer, finanzieller und technischer Hinsicht soll sichergestellt werden, daß das Klinikum grundsätzlich Verträge aller Art mit anderen Unternehmen selbständig abschließen, Organisationsstruktur und Abläufe autonom gestalten sowie Investitionen einschließlich Bauten in einem noch festzulegenden Rahmen unter Berücksichtigung des Hochschulbauförderungsgesetzes in eigener Zuständigkeit durchführen kann.
Krankenversorgung in einem Klinikum ist vor allem geprägt durch ein hohes Niveau universitärer Medizin; darin liegt ihre eigentliche Attraktivität. Zukünftig wird das Klinikum wegen der zunehmenden Konkurrenz zwischen den Krankenhäusern auch auf anderen Gebieten der Krankenversorgung eine noch stärker patientenorientierte "Unternehmensphilosophie" entwickeln müssen.
Die Finanzkreisläufe für Krankenversorgung einerseits und für Forschung und Lehre andererseits sollen klar voneinander abgegrenzt werden. Klinikum und Fachbereich Medizin gewährleisten in engem Zusammenwirken die Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung.
Erforderlich ist dafür aber auch eine stärkere finanzielle Eigenverantwortung des Fachbereichs Medizin. Sinn und Zweck der Trennung der Finanzkreisläufe der Krankenversorgung einerseits der Forschung und Lehre andererseits ist es, Entwicklungsmöglichkeiten beider Bereiche zu optimieren. Verstärkte ökonomische Eigenverantwortung begünstigt die Entfaltung weiterreichender Forschungsaktivitäten. Gleiches gilt für den Wissenstransfer und die dringend notwendige Verbesserung der Bedingungen für die Lehre.
Die funktionelle Einheit von Krankenversorgung, Forschung und Lehre soll durch diese Reform für die Zukunft gesichert werden, auch wenn der Kostendruck zunimmt. Dafür ist eine moderne Unternehmensstruktur und - auch wenn es paradox erscheinen mag - gerade die Trennung der Finanzkreisläufe eine unerläßliche Voraussetzung.
Prof. Dr. Jürgen Zöllner ist Minister für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung in Rheinland-Pfalz; zuvor war er Professor für Physiologische Chemie am Fachbereich Medizin und zuletzt auch Präsident der Universität Mainz
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